Definition
Ergotherapie
Ergotherapie behandelt Menschen mit angeborenen oder
erworbenen Einschränkungen in jedem Lebensalter zum
Zweck der Genesung, der Verbesserung oder der Kompensation für
eine größtmögliche selbständige und selbstbestimmte
Lebensführung.
Dabei steht innerhalb der ergotherapeutischen Behandlung vor
allem die Gesamtheit des jeweiligen Patienten mit seinen
Bedürfnissen und die Beziehungen seiner einzelnen körperlichen
und psychischen Teilbereiche zueinander im Vordergrund
(ganzheitlicher Behandlungsansatz) also nicht nur die
ausschließliche Behandlung der jeweils betroffenen Areale oder
Körperteile.
Bewegungsabläufe, Wahrnehmungen und psychische Empfindungen
werden (wieder) hergestellt, trainiert, mit Hilfsmitteln
kompensiert oder der Verlust dieser Funktionen verhindert bzw.
deren Verlust zumindest zeitlich verzögert und sodann
kompensiert.
Ergotherapie ist als Heilmittel von den gesetzlichen
Krankenkassen anerkannt und wird auch im Rahmen
der Prävention eingesetzt.
(Definition des BED e.V. 2014)